Tarife

Neben der Grundgebühr staffeln sich unsere Tarife unter anderem nach der Entfernung Ihres Zielortes. Einen Anhaltspunkt über unsere Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung. Demnach gelten für Spaichingen Kreis  Tittlingen folgende Preise:

Wie berechnet sich der Fahrpreis des Taxi?

 

Die Taxipreise werden vom Kreistag des Landkreises beschlossen und in der Taxiordnung veröffentlicht. Diese muß vom Taxifahrer auch grundsätzlich mitgeführt und auf Verlangen zur Ansicht ausgehändigt werden.

 

Die Preise setzen sich aus einer Grundgebühr von 3,50 €,  sowie dem Preis für die weitere zurückgelegte Strecke, 2,15€/km (06:00 - 22:00 Uhr) bzw. 2,35€/km (22:00 - 06:00 Uhr)und dem Preis für eventuelle Wartezeiten (wenn das Taxi steht) 32,00 €/Std. (je angefangenen 11,25 Sekunden mit 0,10€).zusammen. Sie bezahlen nur die Strecke bei der sie im Taxi sitzen.

 

Bei Zielfahrten, bei denen der Einsteigeort und der Zielort außerhalb des Kernbereichs der Betriebssitzgemeinde liegen, wird ein Zuschlag zu demGrundtarif in Höhe von 4,60 erhoben.

 

Bei Zielfahrten, bei denen der Einsteigeort und der Zielort außerhalb der Betriebssitzgemeinde  liegen, wird ein Zuschlag zu demGrundtarif in Höhe von 9,20 erhoben.

 

 

Kann der Fahrer auch frei den Preis bestimmen?

 

Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes ist beim Gelegenheitsverkehr (der typischen Taxifahrt, also kein Anrufsammeltaxi, Krankenfahrt, Kurierfahrt, etc.) grundsätzlich nach Taxameter zu fahren. Es sind keine Abweichungen nach unten oder oben zugelassen. Verlässt das Fahrzeug den Pflichtfahrbereich (für uns z.B. die Samtgemeinde Zeven) kann ab Kreisgrenze der Preis frei vereinbart werden. Ob sich der Fahrer auf Preisverhandlungen einlässt ist seine Entscheidung und hängt natürlich im Einzelfall auch von den Umständen und seiner Tagesform ab.

Generell gilt: Alle Taxen eines Tuttlingen haben den gleichen Tarif. Egal ob Mercedes S-Klasse oder Golf. Also zugelassene Taxen  im Landkreis Tuttlingen sind alle gleich teuer.

Was ist denn, wenn man im Stau steht oder eine Panne hat?

In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.

Staus und Ampeln zählen leider nicht dazu. Auch wenn es für den Kunden ärgerlich ist, die Lohnkosten für den Fahrer laufen ja auch weiter.

 

 

Krankenfahrten-Serienbehandlungen-Krankenaufnahmen

 

Bei Einweisung in ein Krankenhaus oder Entlassung aus dem Krankenhaus trägt die Krankenkasse ohne vorherige Bestätigung die Kosten für das Taxi, wenn der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellt. Der Patient/Fahrgast trägt lediglich 10% (minimal 5,- €, maximal 10,- €) pro Fahrt als Eigenanteil. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt das Taxiunternehmen.

Bei allen anderen Fahrten zu Arztbesuchen, Serienbehandlungen usw. ist vor der Fahrt die Kostenübernahme mit der Krankenkasse zu klären.

 

Übrigens haben wir Vereinbarungen mit allen Krankenkassen zur Abrechnung der Taxifahrten.